Anfrage: Kosten der erforderlichen Einzelfallentscheidungen zur Bezahlkarte

Stadtrat Johannes Lichdi (Dissident:innen)

Ich frage den Oberbürgermeister:

Am 18. Juli 2024 hat das Sozialgericht Hamburg zur Bezahlkarte für Asylbewerber im Eilverfahren S 7 AY 410 ER entschieden:

Das Gesetz sieht eine Ermessensentscheidung über die Art der Leistung vor (sog. Auswahlermessen). … Und auch wenn der Behörde ein weites Auswahlermessen zuzugestehen sein wird, ist damit zwingend verbunden, dass die Entscheidung sich „nach den örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen (BT-Drs 20/11006, Seite 102) richtet, und damit auch insbesondere in der Person der Leistungsberechtigten liegende Besonderheiten (z.B. Alter, Behinderung, Krankheit, Alleinerziehung, vgl. zum Ganzen ausführlichst Frerichs, jurisPK SGB-XII, 4. Auflage 2024, § 3 AsylbwLG, Rn 132 – 138) berücksichtigt, mithin eine Einzelfallentscheidung erforderlich ist. (S. 5f.)

Das SG Hamburg hat daher die Behörde verpflichtet, die bewilligten Sonderbedarfe für eine Schwangere und ein Kleinkind betragsmäßig auf der Bezahlkarte zur Verfügung zu stellen.

1. Zu welchem Termin beabsichtigt die LH Dresden die Bezahlkarte einzuführen?

2. Welchen Betrag beabsichtigt die LH Dresden je Person auf der Bezahlkarte zur Verfügung zu stellen?

3. Welche „örtlichen Besonderheiten“ und „unterschiedliche Lebenslagen“ und in jeweils welcher Form beabsichtigt die LH Dresden zu berücksichtigen?

4. Wieviele Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz halten sich derzeit in Dresden auf?

5. Wie hoch schätzt die LH Dresden im Durchschnitt den Zeitaufwand für die erforderliche Einzelfallprüfung je Asylbewerberbescheid ein?

6. Wieviele Personal-Vollzeit-Äquivalente wären dafür nach überschlägiger Einschätzung erforderlich?

7. Sind diese Personal-Vollzeit-Äquivalente im Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters berücksichtigt?

8. Um welchen Betrag im Jahr würden die Personalkosten überschlägig steigen, wenn dieser Personalbedarf im Haushalt zur Verfügung gestellt werden würde?